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Ganztagsanspruch 2026 – Leitfaden für Grundschulen & Träger

Ab August 2026 tritt das neue Ganztagsförderungsgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass jedes Kind, das eingeschult wird, bis zum Nachmittag verlässlich betreut werden darf – acht Stunden täglich, an allen fünf Werktagen, Ferien ausgenommen. Dieser Ganztagsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und greift zunächst für alle Schüler der ersten Klassenstufe, bevor es in den folgenden Jahren auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert wird und 2030 alle Grundschul­kinder erreicht. Die Unterrichtszeit zählt in dieses Stunden­kontingent von acht Stunden hinein. Die Vielfalt der örtlichen Ganztags­modelle bleibt weiterhin erhalten. Damit verwandelt sich der Ganztagsbetrieb von einer freiwilligen Schulentwicklungs­option in einen einklagbaren Anspruch.

In kommunalen Horten stellt sich nun die Frage für Lehrkräfte, Hausmeister, Sekretariate und auch Erzieher: Wie schaffen wir pünktlich zum Stichtag genug Räume, Personal und gleichzeitig auch Qualität? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick, ohne juristischen Ballast, dafür aber mit vielen Erfahrungs­werten.


Politische Rahmendaten im Überblick – Was wurde genau beschlossen?

Der Bundestag hat das sogenannte Ganztagsförderungs­gesetz bereits 2021 verabschiedet. Es legt fest:

Betreuungsumfang: acht Zeitstunden täglich, wobei der Vormittags­unterricht ins Stundenkontigent eingerechnet wird.

Ferienregel: Länder dürfen bis zu vier Wochen Schließzeit pro Jahr festlegen.

Umsetzungssprint: 2026 gilt der Anspruch für Klassestufe 1, danach wird stufenweise auf die Klassenstufen 2 bis 4 bis 2030 ausgeweitet.

Freiwilligkeit: Familien müssen dieses Angebot nicht nutzen, Schulen müssen es aber vorhalten.

Der Staat knüpft damit an den Kita-Rechtsanspruch von 2013 an und schließt die berühmte „Betreuungs­lücke“ nach Ende der Kindergarten­zeit, um Entlastung für Eltern und Erziehungsberechtigte zu schaffen.

Finanzierung – Wer zahlt den Ausbau und die laufenden Kosten?

Bund und Länder teilen sich diese Rechnung. Rund 3,5 Milliarden Euro stehen im Investitions­topf des Bundes, um bis 2027 neue Räume, Anbauten oder Ausstattungen damit zu bezahlen. Jedes Jahr fließen zusätzliche Mittel in die Länder­haushalte, um Personalkosten mitzufinanzieren: 2026 sollen es 100 Millionen Euro sein, 2027 bereits 340 Millionen Euro, bis 2029 steigt die Summe auf 820 Millionen Euro.

Wichtig für die Kommunen: Die Gelder werden über Verwaltungsvereinbarungen abgerufen. Wer 2024/25 einen genehmigten Bauplan vorlegt, hat beste Chancen, frühzeitig gefördert zu werden. Zusätzliche Fördertöpfe einzelner Länder werden parallel bereitgestellt, um ihren Eigen­anteil von 30 Prozent an den Baukosten zu stemmen.

Raumgestaltung – Vom Klassenzimmer zur Ganztags­landschaft

Der Ganztagsbetrieb ist mehr als „Unterricht plus Beaufsichtigung“. Kinder brauchen verschiedene Zonen:

Lernräume für Hausaufgaben, Lese­zeiten oder Förder­gruppen.

Bewegungsflächen wie z.B. Turnhalle, Pausenhof oder einen Bewegungs­raum im Neubau.

Essensbereich mit Ausgabeküche und ausreichend Sitzplätzen.

Ruhebereiche, in denen sich Kinder vom Trubel zurückziehen können.

Der Planungstrick dafür heißt Mehrfach­nutzung: Ein Musik­raum mit stapelbaren Möbeln wird am Nachmittag zum Kreativ­atelier, die Aula mittags zur Mensa. Hausmeister spielen eine Schlüsselrolle, weil sie Raumwechsel technisch sicher machen.

Besonderes in den Fokus sollte dabei die Mensa­logistik rücken. Studien ergeben, dass Kinder unter Hektik weniger essen. Wer z.B. zwei Schichten à 30 Minuten statt einer Massen­abfertigung von allen Kindern organisiert, verbessert Ess­atmosphäre und reduziert Teller­rückläufe und Lautstärke.

Personal – Wo drückt die neue Zeit am stärksten?

Das größte Hindernis dabei, ist der Fachkräfte­mangel. Die Bertelsmann-Stiftung rechnet bis 2030 mit einem Bedarf von rund 100 000 zusätzlichen Erzieher nur für die Ganztagsbetreuung. Ohne kreative Konzepte wird das knapp:

Qualifizierung von Schulbegleitern zu Gruppen­leitungen.

Kooperation mit Sport- und Kultur­vereinen – Honorarkräfte leiten AGs.

Dual Studierende im sozial­pädagogischen Bereich, die Praxis­anteile im Ganztag ableisten.

Erweiterte Arbeitszeit­modelle für Teilzeit­kräfte, die mehr Stunden anbieten, wenn Randzeiten planbar sind.

Lehrerkräfte bleiben weiterhin für den Unterricht zuständig, doch echte Ganztagsschulen kombinieren Unterrichten und Betreuen. Das bedeutet gemeinsame Konferenzen von Lehr- und Pädagogik­team, geteilte Verantwortung für den Tages­rhythmus und klare Absprachen zum Umgang mit den Hausaufgaben.

Tages-Rhythmisierung – Wie können acht Stunden sinnvoll strukturiert werden?

Ein gutes Ganztags­programm wirkt wie ein Wechselspiel von konzentriertem Lernen und Entspannung. Ein Praxisbeispiel:

1.       Unterrichtsblock mit Pausen 08:00–11:30 Uhr 

2.       Mittags­band 11:30–13:30 Uhr

• Warme Mahlzeit

• Bewegungs­zeit im Freien

• Offene Werkstätten

3.       Lernzeit Plus 13:30–14:15 Uhr

•  Hausaufgaben unter Anleitung – so haben die Kinder die Möglichkeit nach der Schule    ihren Hobbys etc. nachzugehen und ihre Freunde zu treffen. Außerdem können so entstehende Fragen direkt mit der Lehrkraft geklärt werden.

4.       Projekt- und AG-Zeit 14:15–15:45 Uhr

•  Theater, Fußball, Coding, Garten, Kochen, Kunst etc.

Die Unterrichts­verlagerung in den Nachmittag (sogenannte rhythmisierte Ganztags­schule) bleibt optional. Viele Bundesländer fördern Konzepte, die Unterrichtseinheiten strecken, um längere Pausen für die Kinder zu ermöglichen. Wichtig: Ruhe­inseln für jüngere Kinder, die um 14:00 Uhr dann einfach müde sind. Man darf nämlich nicht vergessen, dass so ein langer Schultag auch für Kinder sehr anstrengend und einem Vollzeitjob der Erwachsenen gleichzusetzen ist.

Qualitätsstandards – über Beaufsichtigung hinaus

Eltern erwarten mehr als Aufsicht. Fachleute nennen drei Säulen:

Bildungs­angebote, die das Lernen erweitern (Leseförderung, naturwissenschaft­liche Experimente).

Soziale Entwicklung, gefördert durch z.B. Gruppen­rituale, Klassendienste oder Kinder­konferenz.

Gesunde Ernährung, mindestens ein warmes Hauptgericht mit Salat- und/oder Obst­buffet.

Die Kultusminister­konferenz arbeitet an einheitlichen Empfehlungs­rahmen, doch Länder setzen eigene Akzente. Eine regelmäßige Selbst­evaluation z.B. mit der „Selbstevaluation Ganztag“ (SELG), hilft, Schwachstellen frühzeitig ausfindig zu machen.

Sekretariat & Verwaltung – das organisatorische Rückgrat

Wenn der Ganztagsbetrieb beginnt, vervielfacht sich die Kommunikation: Essens­bestellungen, Honorare, Einwilligungs­erklärungen für Fotos oder Ausflüge. Sekretärinnen profitieren von digitalen Abläufen, sofern Datenschutz und Barriere­freiheit gegeben sind. Aktuell testen viele Kommunen Apps, in denen Eltern Krank­meldungen, Menüwahl oder AG-Buchungen direkt eingeben können. Die Herausforderung dabei: DSGVO-konforme Serverstandorte und mehrsprachige Masken.


Fahrplan bis 2026 – Konkrete Schritte

2024

Bildungs­träger legt Bedarfs­prognose vor.

Architekten entwerfen Raum­konzept, Kosten­schätzung für Fördertöpfe.

2025

Antrag Investitions­programm Ganztags­ausbau wird bewilligt.

Ausschreibungen für Bau, Mensa­küche, Möblierung laufen.

Erste Fortbildung für pädagogische Fachkräfte startet.

Frühjahr 2026

Rohbau fertig, Innen­ausstattung beginnt.

Kooperationen mit Sportvereinen und Musik­schulen werden vertraglich fixiert.

Pilot-Ganztag für die aktuelle erste Klasse testet Abläufe.

August 2026

Rechtsanspruch tritt in Kraft.

Schulhof-Eröffnungsfest mit Eltern­information und Schnupper­nachmittag.


Best-Practice: Die Grundschule Sonnentau

Die Schule mit 250 Schülern aus einem Mittelzentrum in Bayern begann bereits 2022 mit der Planung. Statt fünf zusätzlichen Räumen setzten Architekt und Hausmeister auf variable Wände und eine mobile Essens­ausgabe. So entstand aus Aula, Musiksaal und Bibliothek innerhalb von 35 Minuten ein vollwertiger Mensa­betrieb. Das pädagogische Konzept nutzt Tischgruppen im Klassenzimmer als „Lerncafé“, betreut durch zwei Bundesfreiwillige, die ihre Pausen­zeiten versetzt nehmen. Das Ergebnis: 94 Prozent Eltern­zufriedenheit in der Evaluation 2024, keine Warte­listen – und Baukosten, die 18 Prozent unter der ursprünglichen Schätzung lagen.


FAQ – häufig gestellte Fragen zum Ganztagsanspruch

Müssen alle Kinder bleiben, wenn der Ganztag startet?
Nein. Der Rechtsanspruch sichert ein Angebot für Grundschulkinder, verpflichtet aber niemanden zur Teilnahme.

Gilt der Anspruch auch in den Ferien?
Ja, grundsätzlich. Die Länder dürfen jedoch bis zu vier Wochen Schließ­zeit pro Jahr festlegen.

Reicht unser jetziges Personal?
Meist nicht. Schulen sollten schon 2024 zusätzliche Stunden­kontingente beantragt haben und lokale Kooperations­partner ansprechen.

Wie wird der Mittagstisch finanziert?
Essens­kosten tragen in der Regel die Eltern, aber Bund und Länder fördern Küche und Ausstattung, teilweise auch sozial gestaffelte Zuschüsse.

Was passiert, wenn eine Kommune das Angebot nicht schafft?
Eltern können den Anspruch einklagen. Land und Kommune haften gemeinsam, daher setzen alle Seiten auf zügige Ausbaupläne.

Fazit

Der Ganztagsanspruch 2026 ist eine Erleichterung für viele Eltern und Erziehungsberechtigte. Für Schulen bedeutet dies erstmal eine Herausforderung, da neue Räume, Rhythmen etc. geschafft werden müssen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch neue Chancen.: Mehr Zeit zum individuellen Fördern, kreativere Projekte und eine bessere Vereinbarkeit von Schule und Familie. Wer jetzt die Planung, den Bau und die Personal­suche koordiniert, macht den Schritt vom Ausnahme-Ganztag zur Selbst­verständlichkeit – und stellt die Weichen für die nächsten Jahrzehnte Grundschul­entwicklung.

Egal, ob Sie Lehrkraft, Erzieher, Hausmeister oder Sekretärinnen sind: Ihre Erfahrung und Ihr Engagement entscheiden darüber, ob das Versprechen für 2026 Wirklichkeit wird. Packen wir’s gemeinsam an!

Helena, H., 22.05.2025