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Zeugniskonferenz

Zeugniskonferenz - der große Schritt vor der Notenvergabe - vor den Sommerferien oder den freien Tagen vor dem neuen Halbjahr finden sich die Lehrkräfte zusammen, um die Noten für die Zeugnisse zu bestimmen. Zeugniskonferenzen gehören sowohl in der Grundschule als auch in den weiterführenden Schulen zu den fixen Terminen dazu. Im Gegensatz zu anderen Schulveranstaltungen zählen die Konferenzen zu den seltenen Zusammenkünften, an denen die Schülerschaft üblicherweise nicht teilnimmt. In diesem Artikel werden alle Bereiche von A wie Ablauf bis Z wie Zeugnisvergabe thematisiert. Für die Noten im Zeugnis ist die Konferenz nämlich keine reine Formsache, sondern eine zwingende Voraussetzung. Das Herzstück einer jeden Zeugniskonferenz sind die Notenspiegel, auf denen die Leistungen der jeweiligen Klassenmitglieder vermerkt sind. Das letzte Wort haben die Lehrerinnen und Lehrer. Wenn es keine Einwände gibt, wird die Note eingetragen und spiegelt den Leistungsstand des Kurs- oder Klassenmitglieds wider.

Was ist eine Zeugniskonferenz?

Ohne Konferenz kommt keine Zeugnisnote zustande - bei den Zeugniskonferenzen werden die Teilleistungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler zu einer Gesamtnote addiert. Die prozentuale Gewichtung unterliegt den Vorgaben, welche im jeweiligen Unterrichtsfach oder in der Klassenstufe gelten. Meistens setzt sich die Endnote aus 50 Prozent schriftlichen und 50 Prozent mündlichen Leistungen zusammen. In anderen Schulen ist ein Verhältnis von 60 Prozent zu 40 Prozent möglich. Hier kommt es auf die internen Regelungen an. Eine einheitliche Regelung ist bislang nicht in Kraft getreten.

Bei den Zeugniskonferenzen einigen sich die Lehrpersonen auf eine Note. Sie erscheint im Halbjahres- oder Abschlusszeugnis. Diese Leistungsbewertung fasst den Kenntnisstand des betreffenden Klassen- oder Kursmitglieds in Form einer Note zusammen. In der Oberstufe stellt die Vergabe von Punkten das Äquivalent zum Notensystem von 1 bis 6 dar. Hier werden die Leistungen der Schülerschaft mit einer Punktzahl von 0 bis 15 Punkten bewertet.

Neben den Zeugnisnoten werden das Sozial- und Arbeitsverhalten der Klassen- oder Kursmitglieder evaluiert. Anstelle von Noten findet die Beurteilung des Leistungsstandes auf schriftlichem Wege statt. Auch für die Beurteilung solcher Kompetenzen gibt es allgemeingültige Formulierungen:

Das Sozial-/Arbeitsverhalten...

- entspricht den Erwartungen mit besonderer Anerkennung (Schulnote 1)
- entspricht den Erwartungen in vollem Umfang (Schulnote 2)
- entspricht den Erwartungen (Schulnote 3)
- entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen (Schulnote 4)
- entspricht nicht den Erwartungen (Schulnote 5 bis 6)

Die Leistungen auf beiden Gebieten werden sowohl zum Halbjahres- als auch zum Schuljahresende beurteilt. Auf dem Zeugnis finden abschließende Bemerkungen (z. B. zur Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe) unter der Tabelle mit den Noten Platz.

Ablauf der Konferenz

In jeder Schule laufen die Zeugniskonferenzen unterschiedlich ab. Deshalb ist der folgende Verlauf nur beispielhaft:

Zu Beginn werden die Anwesenden durch die Schulleitung begrüßt. Im Anschluss wird der geplante Ablauf in kurzen Worten geschildert. Nach der Einführung steht die Notenvergabe an. Die Noten oder Punkte werden von der jeweiligen Fachlehrkraft begründet oder anhand eines Notenspiegels erläutert. Der Notenspiegel setzt sich aus allen mündlichen und schriftlichen Teilleistungen des Halbjahres zusammen.

Bei herausragenden fachlichen Leistungen oder einer Versetzungsgefährdung äußert sich die Lehrperson mit ein paar erklärenden Worten. Überdurchschnittliche Kompetenzen finden ebenso Erwähnung wie mangelhafte Noten, welche die Versetzung gefährden. Entsprechende Anmerkungen werden im Zeugnis schriftlich festgehalten.

Am Ende der Konferenz bleibt Zeit für Rückmeldungen oder Fragen aus der Gruppe der Anwesenden. Nach der Klärung aller offenen Belange wird die Zusammenkunft von einer Lehrkraft oder einem Mitglied aus der Schulleitung geschlossen und die Zeugniskonferenz ist beendet.

Tipps für Elternvertreter und Lehrer

Elternvertreter sollten sich rechtzeitig über die Dauer und die Inhalte der Zeugniskonferenz informieren. Mit ein bisschen Wissen im Hinterkopf blickt man dem wichtigen Termin gleich viel gelassener entgegen.

Vor dem Termin sollten sich die gewählten Mitglieder aus der Elternschaft mit dem Ablauf der Konferenz vertraut machen. Falls noch Fragen offen sind, werden sie in kurzen Worten notiert. So hat man sie bei der Zeugniskonferenz sofort griffbereit und kann die Anliegen an die übrigen Anwesenden richten. Wenn die Noten des eigenen Kindes bestimmt werden, halten sich die jeweiligen Erziehungsberechtigten vor dem Raum auf. Anschließend werden sie von den Lehrpersonen wieder hereingebeten. Bei Gesprächen im Plenum dürfen sich die Beiräte aktiv beteiligen. Entscheidungen zur Vergabe von Noten oder Punkten sind hingegen Lehrersache.

Für Lehrerinnen und Lehrer empfiehlt sich eine Überprüfung aller erforderlichen Dokumente auf ihre Vollständigkeit. Ein lückenloser Notenspiegel ist für die Vergabe der Zeugnisnoten unbedingt notwendig. Daneben erweist sich eine stichpunktartige Auflistung von Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten als Arbeitserleichterung. Solche Listen sollten nicht kurz vor der Konferenz angefertigt werden, sondern die Klassenleitung oder Fachlehrkraft durch das gesamte Halbjahr hindurch begleiten. Eine regelmäßige Aktualisierung bringt die Schriftstücke auf den neuesten Stand.

Zeugniskonferenz - FAQs

Bei den Vorbereitungen für die anstehende Zeugniskonferenz kommt es erfahrungsgemäß zu Fragen, welche die Rahmenbedingungen betreffen. Die häufigsten Fragestellungen werden an dieser Stelle übersichtlich zusammengefasst.

Wann finden die Konferenzen statt?

Im Schuljahr stehen jeweils zwei Termine an. Die erste Zeugniskonferenz wird vor der Vergabe der Zwischenzeugnisse am Ende des ersten Halbjahres durchgeführt. Der zweite Termin wird kurz vor den Sommerferien anberaumt. Die Noten aus dem Halbjahreszeugnis fließen in die Endnoten ein. Sie werden am Ende des gesamten Schuljahres erteilt. Zu diesem Anlass erhalten die Klassen- oder Kursmitglieder ihr Abschlusszeugnis. Nach den großen Ferien erfolgt die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe. Andernfalls wird das Schuljahr wiederholt.

Wie lange dauern die Sitzungen?

An den meisten Schulen werden mehrere Termine für die Konferenzen angekündigt. Sie verteilen sich im Schnitt über einen Zeitraum von 3 bis 4 Tagen. Die Dauer einer einzelnen Sitzung hängt von der Größe der Klasse oder des Kurses ab. Dabei geht es nicht nur um die reine Notenvergabe. In der Regel wird ein zusätzliches zeitliches Kontingent für Rückfragen eingeplant. Der Richtwert liegt bei 45 Minuten pro Termin.

Wer nimmt an den Zeugniskonferenzen teil?

Zu den Teilnehmern zählen die Klassen- oder Kursleitung, die einzelnen Fachlehrkräfte, Elternvertreter und Mitglieder der Schulleitung. In der Oberstufe gibt es keine Klassenverbände. Stattdessen geben die Lehrpersonen der einzelnen Kurse ihre Leistungsbewertungen ab. Elternvertreter oder Protokollanten haben bei der Vergabe der Noten kein Mitspracherecht.

Warum sind Elternvertreter bei den Konferenzen anwesend?

Durch die Wahl von Elternvertretern wird aus der Zeugniskonferenz eine quasi-öffentliche Veranstaltung. Die Anzahl der teilnehmenden Personen ist von Anfang an festgelegt, außer ihnen sind keine anderen Zuhörer zugelassen. Mit der Teilnahme von Erziehungsberechtigten stellt die Schule eine transparente Leistungsbeurteilung sicher. Mehr als 2 bis 3 Elternvertreter sind bei den Konferenzen allerdings nicht zugegen. Eine Interessenvertretung lässt sich auch mit einer geringen Anzahl bewerkstelligen.

Ist die Teilnahme von Mitgliedern aus der Schülerschaft erlaubt? Gibt es Regeln für den Ausnahmefall?

Üblicherweise finden die Konferenzen ausschließlich im Lehrerverband statt. Aufgrund des Datenschutzes nehmen Schülerinnen und Schüler nicht daran teil. Über Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung. Im Einzelfall sind ausgewählte Mitglieder der Schülervertretung zugelassen. Dies geschieht nicht ohne Erlaubnis vonseiten der Direktion. Alle teilnehmenden Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, um einen vertraulichen Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten.

Sind die festgelegten Leistungsbeurteilungen anfechtbar?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Zeugniskonferenz sind bei der Notenvergabe um absolute Transparenz bemüht. Die Benennung von Elternvertretern ist ein wichtiger Schritt, um eventuellen Anfechtungen der Noten vorzubeugen. Anstelle eines Ausschlusses signalisiert die Schule Offenheit und zeigt, dass bei den Konferenzen 'alles mit rechten Dingen' zugeht. Darüber hinaus ist das Vorlegen eines Notenspiegels ein untrügliches Zeichen für eine ebenso transparente wie nachvollziehbare Evaluation der Leistungsstände.

Fazit

Zeugniskonferenzen stehen für Lehrkräfte bereits in der Grundschule auf dem Terminplan für das Schuljahr. Diese Konstante setzt sich in den weiterführenden Schulformen fort. Die Veranstaltung von Konferenzen im Rahmen der endgültigen Notenvergabe ist kein Zufall - es geht um eine objektive Beurteilung aller Leistungen des zurückliegenden Halbjahres. Dabei ist ein professioneller Umgang mit persönlichen Daten unabdingbar.

Lehrpersonen und Vertreter aus der Elternschaft bereiten sich unterschiedlich auf das Ereignis vor. Klassenleitungen und Fachlehrkräfte ordnen ihre Unterlagen, in denen die Teilleistungen des zurückliegenden Halbjahres vermerkt sind. Elternvertreter haben bei der Notenvergabe zwar kein Stimmrecht, sind aber beim gegenseitigen Austausch über Themen mit einem Bezug zur Konferenz gleichwertige Gesprächspartner. Wer sich als Mitglied aus der Elternschaft bei einem Meinungsaustausch einbringt, bringt sein Interesse an schulischen Belangen zum Ausdruck. Diese Aufgeschlossen bleibt auch den teilnehmenden Lehrkräften positiv im Gedächtnis.


Nina K., 17.06.2025

Zur Autorin: Mein Name ist Katharina und ich bin seit dem Jahr 2018 als freiberufliche Autorin tätig. Zuvor habe ich mein Studium in Anglistik und Philosophie erfolgreich abgeschlossen. Das Verfassen von Artikeln für Lehrerblogs zählt nicht nur zu meinen grundlegenden, sondern auch zu meinen liebsten beruflichen Aufgaben. Mir macht es viel Freude, sowohl Lehrkräften als auch Schülerinnen und Schülern nützliche Ratschläge für den Alltag 'vor der grünen Tafel' an die Hand zu geben. Meine Themenschwerpunkte reichen von Hilfestellungen für die Organisation über Tipps für eine gelungene Unterrichtsführung bis hin zu Gedanken über Werte wie Empathie und Mitgefühl – sie ermöglichen nicht nur in der Schule ein harmonisches Miteinander.